Preise
PREISE FÜR ÜBERSETZUNGEN AUS DEM BULGARISCHEN UND INS
BULGARISCHE
/gültig ab dem 01.01.2011, in bulgarische Lewa ohne MwSt./
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ARTEN VON SPRACHEN
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ARTEN VON ÜBERSETZUNG
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STANDARD |
SCHNELL |
EXPRESS |
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Europäische Hauptsprachen* – Privatdokumente, Standarddokumente und Dokumente, bei denen eine Wiederholung auftritt - Firmendokumente, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden u.a. |
14
16 |
16
20 |
20
24 |
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Sonstige europäische Sprachen – Privatdokumente, Standarddokumente und Dokumente, bei denen eine Wiederholung auftritt - Firmendokumente, Gerichtsurteile, notarielle Urkunden u.a.c. |
18
20 |
22
24 |
27
30 |
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- seltene Sprachen |
25 - 30 |
40 |
50 |
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- exotische Sprachen |
40 |
- |
- |
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BEGLAUBIGUNG |
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Standardleistung |
Schnelle Leistung |
Expressleistung |
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| Für 1 Dokument |
12 |
15 |
20 |
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STAATSGEBÜHREN * |
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Länder ohne Rechtshilfe |
30,0 |
45,0 |
60,0 |
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Länder mit Rechtshilfe ** |
15,0 |
22,50 |
30,0 |
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ERLÄUTERUNGEN:
- Standardübersetzung - 5 Seiten pro Tag für 3 Werktage;
- Schnelle Übersetzung – mehr als 5 Seiten innerhalb von 24 Stunden;
- Expressübersetzung – im Rahmen des Werktages;
- Standardsprachen – Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch;
- Sonstige europäische Sprachen: Griechisch, Türkisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch, Kroatisch, Polnisch, Serbisch, Mazedonisch, Rumänisch, Portugiesisch, Ukrainisch;
- Seltene Sprachen – Arabisch, Ungarisch, Holländisch, Flämisch, Schwedisch, Dänisch, Norwegisch, Finnisch u.a.;
- „Exotische“ Sprachen – Japanisch, Iwrit, Chinesisch, Vietnamesisch, Finnisch u.a.;
- Berechnungsgrundlage für die Übersetzung ist eine Normseite von 1800 Zeichen, inkl. Leerzeichen (30 Zeilen/60 Zeichen pro Seite). Die Zeichen werden mit Word Count berechnet.
Die Preise hängen von der jeweiligen Sprachkombination, Schwierigkeitsgrad, Umfang und Liefertermin ab. Bei Dringlichkeit der Übersetzung kann der Preis bis zu 50-60 % steigen.
- Die Preise gelten für 1 Seite Zieltext auf die entsprechende Sprache (mit Ausnahme einiger der seltenen und „exotischen“ Sprachen). Sie können je nach Textschwierigkeit und Spezifik variieren (technisch, medizinisch, juristisch und andere beratungsbedürftige Begriffe), sowie für Erstellen und Ausfüllen von Tabellen, von 30 bis 50% im jeden konkreten Fall. Das wird vor Ort je nach dem konkreten Material bestimmt.
*Bei größerem Umfang und Wiederholung der Übersetzungsmaterialien unterliegen die Preise einer zusätzlichen Vereinbarung.
Staatsgebühren*
- Länder, mit denen keine Rechtshilfe besteht – die meisten der europäischen Länder, USA, Canada, Türkei u.s.w.;
- Länder, mit denen Rechtshilfe besteht (für diese Länder wird nur die Übersetzung beglaubigt und deshalb ist die Gebühr um 50% niedriger) – Frankreich, Österreich, Russland, die ehemaligen sozialistischen Länder ohne Litauen, Lettland und Estland, Zypern und Griechenland
Für Details,
- siehe hier:
Zahlungsweisen:
- Direkt im Büro
- Banküberweisung
- Nachnahme

Wenn Übersetzung und Beglaubigung eines Dokuments erforderlich sind, wird der Endpreis aus diesen drei Komponenten gebildet.
Beispiel für Übersetzung und Beglaubigung einer Geburtsurkunde:
- Übersetzung der Geburtsurkunde - 14 Lewa /Standardleistung /
- Beglaubigung der Geburtsurkunde - 12 Lewa.
- Staatsgebühr - 30 Lewa
Gesamt: 56 Lewa





