Beglaubigung
Übersetzungsbüro Sana 21 bietet spezialisierte Leistungen für Beglaubigung aller Arten von inländischen und ausländischen Dokumenten, bei allen Ministerien, Behörden, Botschaften u.a. in möglichst kürzester Zeit.
Wir werden Sie kostenlos und ausführlich über den Verlauf der Beglaubigung jeden einzelnen Dokuments beraten. Auf Wunsch können wir das für Sie übernehmen. Wir können Ihren Auftrag auch vor Ort in Ihrem Büro annehmen, sowie diesen zurück schicken.
Wir übernehmen die Beglaubigung von Dokumenten bei allen erforderlichen Ministerien und Behörden u.a.:
- Konsularabteilung des Außenministeriums
- Ministerium der Justiz
- Eintragungsagentur
- Ministerium für Bildung und Wissenschaft
Um die Leistung auszuführen brauchen wir eine spezielle Vollmacht durch den Inhaber des Dokumentes oder durch einen unmittelbaren Verwandten. Wir würden Ihnen diese Vollmacht gerne zuschicken, wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Die Vollmacht bedarf eine notarielle Beglaubigung.
- Kultusministerium
- Ministerium der Finanzen
- Nationales Sozialversicherungsinstitut
- Ministerium der Landwirtschaft und Lebensmittel
- Verkehrsministerium
- Ministerium des Inneren, mit notarieller Vollmacht durch den Inhaber des Dokumentes
- Sofioter Diözese und Heilige Synode
Staatsgebühren für Beglaubigung von Dokumenten:
Was Sie über die Beglaubigung von Dokumenten wissen müssten:
Damit ein ausländisches Dokument in einem anderen Staat anerkannt wird, bedarf es Übersetzung und Beglaubigung. Die Übersetzung muss durch einen zugelassenen Übersetzer ausgeführt werden.
In Bulgarien erfolgt die Beglaubigung von Dokumenten durch das Außenministerium und das Ministerium der Justiz. Das Außenministerium und das Ministerium der Justiz beglaubigen alle öffentlichen Urkunden (Dokumente) mit einer speziellen Bestätigung, der „Apostille“.
Nähere Information über Ausstellung von „Apostille“ durch das Ministerium der Justiz finden Sie im Abschnitt „Öffentliche Dienste“ unter: www.mjeli.government.bg






